Chronologie der Ereignisse:


Am 24.01.2024 veröffentlichte die Initiative Lieferkettengesetz eine Recherche, die zeigt, dass die FDP nun von den von ihnen selbst mitverhandelten Punkten für EU-Richtlinie abweicht und teils falsche Behauptungen aufstellt.

  • Beispiel 1: Das FDP-Präsidium kritisiert jetzt die Haftungsregelung im EU-Lieferkettengesetz und warnt vor Rechtsunsicherheit für Unternehmen. Dabei stammt die Ausgestaltung dieser Regelung maßgeblich aus der Feder des FDP-geführten Bundesjustizministeriums


  • Beispiel 2: Das FDP-Präsidium bedauert die fehlende Haftungserleichterung für Unternehmen, die sich auf Brancheninitiativen und Zertifizierungen verlassen („Safe Harbour“). Dabei hat Minister Buschmann diese Forderung ab September zu keinem Zeitpunkt mehr in die Trilog-Verhandlungen eingebracht.


  • Beispiel 3: Das FDP-Präsidium kritisiert den Anwendungsbereich über die gesamte Wertschöpfungskette als „völlig realitätsfern“. Dabei hat Minister Buschmann genau dies zusammen mit den Ministern Hubertus Heil und Robert Habeck von Anfang an befürwortet. Fakt ist: Gemäß Trilog-Einigung wird der Anwendungsbereich sogar deutlich enger definiert, als es die Bundesregierung gefordert hatte.“  (Zitate: Initiative Lieferkettengesetz, Hervorhebungen Weltläden in Hessen)


  • Falsch ist auch der Vorwurf, das EU-Lieferkettengesetz würde „unverhältnismäßige bürokratische Hürden“ für Unternehmen schaffen. Zurecht stellt EVP-Chefverhandler Axel Voss (CDU) klar, dass die Richtlinie einen risikobasierten Ansatz „ohne unnötige bürokratische Bürden“ verfolge. Für deutsche Unternehmen würde die Richtlinie sogar eine Entlastung bedeuten, weil die Berichterstattungspflicht des bisherigen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entfallen würde. Die EU-Richtlinie, die in deutsches Recht überführt würde, sieht keine zusätzliche Berichterstattungspflicht für Unternehmen vor, sondern verweist lediglich auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von 2022, die für große Unternehmen ohnehin bereits gilt.“  
    (Zitat: Glaubwürdigkeit über Bord: Briefing der Initiative Lieferkettengesetz, Hervorhebungen Weltläden in Hessen)

Am 19.01.2024 hat die Initiative Lieferkettengesetz, zu deren hessischen Steuerungsgruppe Weltläden in Hessen e.V. gehört, unserer Forderung nach einer klaren Positionierung des Bundeskanzlers vor der vielleicht letzten Sitzung der zuständigen Minister mit einer Projektion an die Fassade des Bundeskanzleramtes Nachdruck verliehen: 

Foto: Paul Lovis Wagner

Weil Enthaltung keine Haltung ist!

Zur Erinnerung: Die Bundes-FDP forderte in ihrem Präsidiums-Beschluss vom 15.01.2024, die EU-Richtlinie zu stoppen!

Fordern kann man viel. Warum ist das also ein Aufreger?  Auf Bundesebene haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach gesehen, dass sich die FDP in der Regierungskoalition bei bereits gefundenen Kompromissen umentscheidet. Es ist zu befürchten, dass sie versuchen wird, die Bundesregierung - die ja auf EU-Ebene über den Kompromiss final abstimmen muss - dazu zu bewegen, sich ihrer Stimme zu enthalten.

Damit würde nicht nur die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der EU aufs Spiel gesetzt. Dem Kompromiss muss auf EU-Ebene eine qualifizierte Mehrheit zustimmen. Das sind 55 % der Mitgliedsstaaten und mindestens 65% der europäischen Bevölkerung. Deutschland ist mit seinen über 80 Millionen Einwohner*innen das größte EU-Mitglied und stellt fast 19% der europäischen Bevölkerung. Es könnte mit einer Enthaltung ein fatales Signal an die anderen Mitgliedsländer gesendet werden.

Verhindern kann das jetzt nur noch Bundeskanzler Olaf Scholz: Er muss ein Machtwort sprechen und dafür sorgen, dass sich die Bundesregierung zu dem in der EU gefundenen Kompromiss bekennt.

Lest dazu auch das Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz. Weitere Informationen über die Ausgestaltung der EU-Richtlinie findet ihr ihrer Webseite.